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Was die zehn EU-Sanktionspakete gegen Russland umfassen – eine Übersicht

Die EU hat mit Verspätung das zehnte Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, das eigentlich am 24. Februar, dem Jahrestag von Russlands Intervention in der Ukraine, in Kraft treten sollte. Hier finden Sie eine Chronologie der Sanktionspakete.
Was die zehn EU-Sanktionspakete gegen Russland umfassen – eine ÜbersichtQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Felix Schlikis

Die EU hat am Samstag ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland formell verabschiedet – das zehnte innerhalb eines Jahres. Es umfasst 83 natürliche und 33 juristische Personen aus Russland sowie Verbote des Transits von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch russisches Hoheitsgebiet, der Lieferung von Gütern wie Antennen und Kränen nach Moskau sowie der Einfuhr von Bitumen und synthetischem Kautschuk in die EU.

Die neuen Maßnahmen, die zeitlich mit dem Jahrestag des Beginns der Militäroperation in der Ukraine zusammenfallen, konnten erst nach mehreren Tagen beschlossen werden, obwohl Brüssel sie bis zum 24. Februar in Kraft setzen wollte. Bereits im Vorfeld sickerten Streitigkeiten zwischen einzelnen EU-Mitgliedern an die Öffentlichkeit.

Die russische Nachrichtenagentur TASS hat die zehn antirussischen EU-Sanktionspakete in einer übersichtlichen Liste zusammengestellt.

Gesamtübersicht

In den insgesamt zehn europäischen Sanktionspaketen werden 1.275 Russen auf die schwarze Liste gesetzt und 435 Maßnahmen gegen russische juristische Personen verhängt. Die antirussischen Restriktionen betreffen jedoch nicht nur Russen oder russische Unternehmen – mit dem zehnten Paket wurden beispielsweise auch vier iranische Staatsangehörige auf die schwarze Liste gesetzt.

Das erste dieser Pakete wurde von der EU zwei Tage vor Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine angenommen, nachdem Russland die Unabhängigkeit der Volksrepubliken Donezk und Lugansk anerkannt hatte. Alle anderen wurden in Reaktion auf die Operation verhängt.

Die restriktivsten Maßnahmen führte die EU im Frühjahr 2022 ein: in fünf Sanktionspaketen wurden sie zwischen Ende Februar und Anfang Juni verabschiedet. Das dritte Paket wurde schneller beschlossen als die anderen, in nur 24 Stunden. Das sechste Paket, das unter anderem das Verbot des Kaufs von russischem Öl auf dem Seeweg vorsieht, bedurfte einer langwierigen Genehmigung – viermal wurde ein Veto dagegen eingelegt. Auch das zehnte Paket konnte mehrere Tage lang nicht beschlossen werden.

Das erste Sanktionspaket

Ende Januar 2022 kündigte die EU die Verabschiedung eines "drakonischen" Sanktionspakets an, das, wie die dpa berichtete, Deutschland und die USA vorbereiteten. Die Maßnahmen wurden am 22. Februar 2022 einstimmig angenommen – vor Beginn der Militäroperation, aber nach Anerkennung der Unabhängigkeit der Donbass-Republiken durch Russland.

Die Beschränkungen betrafen 383 natürliche und vier juristische Personen, zudem wurden mehr als 160 sektorale Beschränkungen verhängt.

Auf der schwarzen Liste standen die Abgeordneten der Duma, die die Anerkennung der DNR und der LNR beschlossen hatten, der russische Verteidigungsminister Sergei Schoigu, VTB-Chef Andrei Kostin, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, und RT-Chefredakteurin Margarita Simonjan. Zu den juristischen Personen gehörten die Bank Rossija, die Promswjasbank und die VTB. Die Sanktionen betrafen alle kommerziellen Projekte im Zusammenhang mit dem Donbass und die Platzierung russischer Wertpapiere auf europäischen Finanzmärkten.

Das zweite Sanktionspaket

Unmittelbar nach Beginn der Militäroperation versprach die EU, das "härteste" Sanktionspaket zu verhängen, um "Russlands wirtschaftliche Basis und deren Fähigkeit zur Modernisierung zu schwächen". Die am 25. Februar beschlossenen Maßnahmen betrafen 99 Personen und 76 Unternehmen und Organisationen.

Die EU untersagte den Verkauf von Flugzeugen und Ersatzteilen sowie das Leasing und die Versicherung von Flugzeugen für Russland. Flugrouten über Europa wurden für russische Flugzeuge gesperrt. Darüber hinaus wurde die Lieferung von Dual-Use-Produkten verboten.

Die Sanktionen betrafen zudem das russische Verteidigungsministerium, den russischen Auslandsgeheimdienst und die russische Präsidialverwaltung. Besonders betroffen waren auch Almaz-Antey, Kamaz, die Rostec State Corporation und einige ihrer Tochtergesellschaften (zum Beispiel Russian Helicopters), die United Shipbuilding Corporation, Russian Railways, Sevmash und Sovcomflot.

Das dritte Sanktionspaket

Am 26. Februar verabschiedete die EU ein drittes Sanktionspaket, das hauptsächlich den Verkehrssektor und die Wirtschaft betraf. Die Union fror die Reserven der russischen Zentralbank ein und vier russische Banken – VTB, Otkritie, Sovcombank und Promswjasbank – wurden vom internationalen Zahlungssystem SWIFT abgeschnitten. Der Luftraum der EU wurde für russische Unternehmen gesperrt. Gesonderte Sanktionen betrafen die Visaerleichterungen für Geschäftsleute und Diplomaten.

Zudem wurden die schwarzen Listen um 186 natürliche und zehn juristische Personen erweitert.

Das vierte Sanktionspaket

Die Staats- und Regierungschefs der EU erwarteten, dass das Paket, das am 15. März in Kraft trat, "wirkungsvoller" sein würde als frühere Maßnahmen. Es umfasste 675 sektorale Sanktionen sowie Beschränkungen gegen 102 Einrichtungen und 15 Personen.

Die Union verhängte ein Einfuhrverbot für russische Stahlerzeugnisse und ein Verbot der Ausfuhr von "Luxusgütern" im Wert von mehr als 300 Euro nach Russland. Verboten wurden auch jegliche Geschäfte mit bestimmten staatlichen Unternehmen, die mit dem Rüstungskomplex verbunden sind.

Das fünfte Sanktionspaket

Paris erklärte Ende März, dass Frankreich und Deutschland an neuen Beschränkungen arbeiteten, die im April vor dem Hintergrund der Situation um Butscha in Kraft traten.

Das fünfte Paket umfasste 219 weitere Personen und 18 Einrichtungen sowie 789 sektorale Maßnahmen. Die EU untersagte insbesondere die Einfahrt von Lastwagen aus Russland in ihr Hoheitsgebiet und (mit einigen Ausnahmen) das Einlaufen von russischen Schiffen in ihre Häfen und verhängte ein Einfuhrverbot für Kohle, Kalidünger, Zement, Kaviar und Wodka. Die Einfuhr von Ausrüstungen zur Herstellung von Flüssigerdgas nach Russland wurde untersagt.

Das sechste Sanktionspaket

Die Idee, ein Verbot des Kaufs von russischem Öl in das neue Sanktionspaket aufzunehmen, löste in der EU eine Kontroverse aus, sodass sich die Union erst im fünften Anlauf am 3. Juni 2022 auf diese Sanktionen einigen konnte.

Die schwarzen Listen wurden um 65 Personen und 123 Unternehmen und Organisationen ergänzt. Insbesondere wurden die persönlichen Sanktionen auf Geschäftsleute (darunter der Yandex-Gründer Arkadi Wolosch), die Sportlerinnen Alina Kabajewa und Tatjana Nawka (die Ehefrau des Sprechers des russischen Präsidenten) sowie deren Kinder ausgeweitet. Die EU war aufgrund der Position Ungarns nicht in der Lage, Patriarch Kirill von Moskau und ganz Russland auf die schwarze Liste zu setzen.

Das National Settlement Depository wurde mit Sanktionen belegt, große Kreditinstitute wie die Sberbank und die Rosselchosbank wurden von SWIFT ausgeschlossen. Auch die Ausstrahlung der Fernsehsender VGTRK und TV Centre auf dem Hoheitsgebiet der EU wurde verboten.

Die wichtigste Maßnahme war das verzögerte Verbot russischer Öleinfuhren auf dem Seeweg (wobei Öllieferungen über Pipelines nicht untersagt wurden).

Das siebte Sanktionspaket

Das siebte Paket erweiterte die Schwarze Liste der EU um 54 weitere Namen, darunter Regierungsmitglieder, Gouverneure und Künstler. Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident Russlands, Andrei Belousow, der Gouverneur der Region Kemerowo, Sergei Ziwilew, der Leiter von Rostec, Sergei Tschemesow, der Moskauer Bürgermeister Sergei Sobjanin, die Ombudsfrau für Kinder, Maria Lwowa-Belowa, sowie die Schauspieler Wladimir Maschkow und Sergei Besrukow wurden unter Sanktionen gestellt.

Der Kauf und Transport von russischem Gold, von Chemikalien und technischen Produkten wurde verboten. Im Gegensatz dazu sollten die Sanktionen gegen Lebensmittel aus Russland im Rahmen des Schwarzmeer-Getreideabkommens gelockert werden, was jedoch aufgrund indirekter Verbote keine Wirkung zeigte. (Anm. d. Übers.: Die Lockerung zeigte keine Wirkung, weil die Sanktionen gegen Banken und Logistikunternehmen Ländern vor allem der Dritten Welt fast unmöglich machen, russisches Getreide zu kaufen und zu transportieren, auch wenn das Getreide selbst nicht mehr sanktioniert ist. Die Details dazu und die Folgen davon können Sie hier nachlesen).

In dem Paket wurde das "Verfahren für die Anwendung der zuvor genehmigten Finanz- und Wirtschaftssanktionen" geklärt, um unter anderem die Probleme des Warentransits in die Region Kaliningrad durch das Gebiet Litauens zu beseitigen.

Das achte Sanktionspaket

Ende August begann die EU-Kommission, Vorschläge von Mitgliedern der Union für neue Sanktionen anzunehmen, die kurz nach den Referenden über den Beitritt des Donbass und der Regionen Saporoschje und Cherson zu Russland eingeführt wurden.

Das neue Paket umfasste eine Preisobergrenze für russisches Erdöl und Erdölprodukte sowie Sanktionen gegen 30 Einzelpersonen und sieben Unternehmen und insgesamt 224 sektorale Beschränkungen. Russen wurde der Besitz von Kryptowährungs-Geldbörsen in der EU untersagt und es wurden Strafen für die Umgehung von Sanktionen eingeführt.

Polen und die baltischen Republiken schlugen härtere Maßnahmen vor: ein Verkaufsverbot für russische Diamanten, die Annullierung von Visa und die Beschlagnahmung eingefrorener Vermögenswerte. Diese Vorschläge wurden jedoch nicht umgesetzt (obwohl die Einschränkungen auch den russischen Diamantenproduzenten Alrosa betrafen).

Obwohl die EU die Ergebnisse der Referenden vom September nicht anerkannte, weitete sie die Sanktionen auf die vier neuen russischen Regionen aus.

Das neunte Sanktionspaket

Das neunte und letzte europäische Sanktionspaket im Jahr 2022 wurde am 16. Dezember gegen den Widerstand mehrerer Länder, darunter Ungarn, verabschiedet.

Es umfasste 133 sektorale Sanktionen und die schwarzen Listen wurden um 141 natürliche und 49 juristische Personen erweitert. Die EU verhängte Maßnahmen gegen alle russischen Parlamentsparteien, den Obersten Gerichtshof und alle Mitglieder des russischen Verfassungsgerichts, gegen Kulturschaffende (wie Grigori Leps und Nikita Michalkow) und die Töchter des tschetschenischen Führers Ramsan Kadyrow. Allen großen russischen Fernsehsendern wurde die Ausstrahlung im EU-Gebiet untersagt.

Das zehnte Sanktionspaket

Die EU verabschiedete das zehnte Sanktionspaket am 25. Februar 2023, später als geplant. Es umfasst 83 natürliche und 33 juristische Personen aus Russland.

Auf die schwarze Liste kamen unter anderem die Alfa Bank, die Rosbank und die Tinkoff Bank, der Nationale Wohlfahrtsfonds, die Allrussische Volksfront, Atomflot und die Mediengruppe Russia Today. Darüber hinaus wurden die russische Menschenrechtsbeauftragte Tatjana Moskalkowa, der Leiter der Menschenrechtskommission Walerij Fadejew und der Leiter von Rossotrudnitschestwo, Jewgenij Primakow in die EU-Sanktionsliste aufgenommen.

Die EU hat die Ausfuhr bestimmter Waren nach Russland verboten, die nach Ansicht der EU-Kommission "leicht zur Unterstützung von Militäraktionen umgelenkt werden könnten", darunter Ferngläser und Kompasse sowie die Einfuhr von russischem Bitumen und synthetischem Kautschuk in die EU. Zudem ist nun nicht mehr nur die Lieferung, sondern auch der Transit von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch russisches Hoheitsgebiet untersagt.

Übersetzt aus dem Russischen von Thomas Röper. Zuerst veröffentlicht auf dem Medienportal Anti-Spiegel.

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