Europa

Wie die Migrationspolitik die EU spaltet: Keine Annäherung in Sicht

Die Auseinandersetzung der EU-Mitglieder um eine neue Leitlinie für ihre Migrationspolitik trägt gewaltiges Spaltungspotential für die Staatengemeinschaft. Während die Mittelmeerstaaten Alarm schlagen in der Flüchtlingskrise, wollen Deutschland und Frankreich Arbeitskräfte aus Drittstaaten anziehen. Ein unlösbares Dilemma?
Wie die Migrationspolitik die EU spaltet: Keine Annäherung in SichtQuelle: Legion-media.ru © Delphotos

Von Pierre Lévy

Das Dossier über die Migrationspolitik spaltet weiterhin die 27 EU-Mitgliedsstaaten, was sich 2023 noch weiter zuspitzen könnte. Der Höhepunkt der Krise war 2015-2016 erreicht, als fast 1,5 Millionen Flüchtlinge auf den alten Kontinent kamen, vor allem aus Afghanistan, Syrien und generell aus dem Nahen Osten.

Nach einem Rückgang, der insbesondere auf die Reisebeschränkungen aufgrund von COVID-19 zurückzuführen war, stiegen die Flüchtlingsströme wieder an. Seit Januar 2022 hat die Agentur Frontex, die für die Überwachung der "Außengrenzen" der EU zuständig ist, 281.000 illegale Einreisen gezählt, was einem Anstieg von 77 Prozent in den ersten zehn Monaten entspricht. Davon entfielen auf die Balkanroute 130.000 Personen (+ 168 Prozent) und auf die zentrale Mittelmeerroute 90.000 Personen (+ 59 Prozent).

Italien gab seinerseits an, dass es zwischen Januar und November 2022 94.300 Migranten habe aufnehmen müssen, im Vergleich zu 62.000 im Jahr 2021 und 35.000 im Jahr 2020. Die von Georgia Meloni geführte Regierung beklagt unablässig, dass die derzeitigen Mechanismen zur "Umsiedlung" zwischen den Mitgliedsstaaten nicht funktionieren. In diesem Zusammenhang war im November die akute diplomatische Krise zwischen Paris und Rom ausgebrochen: Frankreich ließ schließlich die 234 Schiffbrüchigen, die von einem NGO-Schiff aufgegriffen worden waren, das sich – erfolglos – um eine Landung in Italien bemüht hatte, in Toulon an Land gehen. Als Vergeltung stoppte Paris die versprochene Umsiedlung von 3.500 Migranten, die sich derzeit in Italien aufhalten.

Ungefähr zur gleichen Zeit überarbeitete Deutschland seine Einwanderungsgesetze mit dem erklärten Ziel, Arbeitskräfte aus Drittstaaten anzuziehen, was der Koalitionsplattform und den Forderungen der Arbeitgeberverbände entspricht. Die Bundesregierung strebt eine Art "Punktgenehmigung" nach kanadischem Vorbild an, bei der die Zuwanderung selektiert und erleichtert wird. Aus den kürzlich vorgelegten "Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten" wird zeitnah ein Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser soll Anfang des Jahres in den Bundestag eingebracht werden.

Der Kontrast zwischen dem Ansatz Roms und dem Berlins verdeutlicht eines der Probleme, die die Europäische Union spalten. Die Anrainerstaaten des Mittelmeers – Italien, Griechenland, Malta, Zypern – haben vor kurzem eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie eine Situation anprangern, in der sie behaupten, die "Last" aller Ankommenden zu tragen. Denn die Regel, die aus den Dublin-Abkommen (Anfang der 2000er Jahre) hervorgegangen ist, überträgt die Verantwortung für einen Asylbewerber dem Land, das er zuerst betritt. Ihrerseits wollen die mitteleuropäischen Länder keinesfalls zu Aufnahmeländern werden.

Seit nunmehr sieben Jahren versuchen die 27 Mitgliedsstaaten, eine Einigung über die Anpassung der Dublin-Regeln, die Harmonisierung der Aufnahmeverfahren und die Verteilung der Ankommenden zu erzielen. Bisher vergeblich. Im September 2020 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für einen "Pakt für Asyl und Migration", der ein Dutzend Verordnungen umfasst und offiziell darauf abzielt, die illegale Einwanderung "wirksamer zu bekämpfen", aber auch "mehr Solidarität" zwischen den Mitgliedsstaaten einzuführen.

Dies solle durch verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen sowie durch schnellere Verfahren zur Beurteilung der Zulässigkeit von Asylanträgen erreicht werden. Außerdem sollen, je nach diesem Vorschlag, die Mitgliedsstaaten im Falle einer Migrationskrise verschiedene Optionen haben: Aufnahme von Migranten mit finanzieller Unterstützung aus Brüssel; Sponsoring von Abschiebungen und Rückübernahmen in die Herkunftsländer; oder – für Länder, die diese Optionen ablehnen – die Auszahlung von Finanzmitteln an Mitgliedsstaaten, die bereit sind, die Ankömmlinge zu beherbergen.

Mehrere der Verordnungen, die dieser Vertragsentwurf enthält, insbesondere die technischen, sind zwischen dem Rat und dem Europaparlament "in der Pipeline". Über die Gesamtlogik der Verteilung gibt es jedoch bis heute keinen Konsens.

Die Kommission, die vor allem die Entwicklung des "Populismus" im Zusammenhang mit den Migrationswellen fürchtet, rühmt sich, die Forderungen der "harten" Staaten zu berücksichtigen, d. h. der Länder, die an vorderster Front mit den Ankünften konfrontiert sind.

Doch ebenso wie Berlin, vergisst auch sie nicht, ihren Wunsch zu bekunden, "die Union für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver zu machen" (und zwar genau für diejenigen, die ihrem Heimatland am meisten fehlen könnten). Am 27. Oktober schlug die Kommission beispielsweise ein Gesetzespaket vor, das die Erteilung und Verbesserung von langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen, die Drittstaatsangehörigen die Freizügigkeit innerhalb der EU ermöglichen, erleichtern soll. Ein Signal, das zusätzliche Migration fördern könnte.

Die "Renaissance"-Fraktion im EU-Parlament (der die Macron-Anhänger angehören) setzt sich dafür ein, im Einklang mit den Wünschen von Business Europe (dem europäischen Arbeitgeberverband) noch weiter zu gehen, insbesondere indem Asylbewerbern die Möglichkeit gegeben wird, auf eine einzige Aufenthaltsgenehmigung umzuschalten, die ihnen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt.

Die Kommission schlug auch die Einführung einer IT-Plattform ("Talentpool") vor, die es europäischen Arbeitgebern ermöglicht, die von ihnen benötigten Arbeitskräfte aus Drittländern anzuwerben. Die Einführung eines ähnlichen Systems für Ukrainer vor einigen Monaten, die in die EU flüchten wollen, ist in dieser Hinsicht ein Testlauf. Es ist daran zu erinnern, dass den 7,8 Millionen Ukrainern, die in die EU geflohen waren, ein Sonderschutzstatus gewährt wurde – ein Privileg, das keiner anderen Gruppe zugestanden wurde.

Wie dem auch sei, die EU-Chefs hoffen immer noch, bis Februar 2024 einen Kompromiss für eine umfassende Reform der Asyl- (Schutz von bedrohten Personen) und Migrationspolitik (Ankünfte aus wirtschaftlichen Gründen) zu finden. Bisher gibt es jedoch keine Anzeichen dafür, dass eine Annäherung in Sicht ist.

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