Russland

Russland verschärft Ausfuhrregeln für Bargeld und Gold

Bargeld darf künftig in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sowie nach Aserbaidschan, Tadschikistan und Usbekistan nur über bestimmte Flughäfen und mit Herkunftsnachweisen ausgeführt werden. Auf anderen Wegen dürfen Privatpersonen künftig nur maximal 1 Million Rubel mitnehmen, Unternehmer gar nichts.
Russland verschärft Ausfuhrregeln für Bargeld und GoldQuelle: Sputnik © Kirill Kallinikow / RIA Nowosti

Russland hat die Regeln für die Ausfuhr von Bargeld in benachbarte Länder verschärft. In einem Erlass, der am Montag durch Präsident Wladimir Putin unterzeichnet wurde, heißt es unter anderem:

"Es wird ein Verbot der Ausfuhr von Bargeld aus der Russischen Föderation in die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion, in die Republik Aserbaidschan, nach Tadschikistan und nach Usbekistan durch Privatpersonen in Höhe von mehr als einer Million Rubel verhängt, für juristische Personen und Unternehmen unabhängig von der Höhe."

Für juristische Personen und Einzelunternehmer gilt das Verbot unabhängig von der Höhe der Geldbeträge.

Bei dem Versuch, die Beschränkungen zu umgehen, wird bei natürlichen Personen der Teil des Bargeldes beschlagnahmt, der den Grenzwert von einer Million Rubel überschreitet, bei juristischen Personen und Einzelunternehmern hingegen der gesamte Betrag, dessen Ausfuhr versucht oder vollzogen wurde.

Eine Ausnahme gilt für den Transport von Bargeld über Flughäfen, deren Liste von der Regierung festgelegt wird, bei Vorlage von Kontoauszügen, die bestätigen, dass das Bargeld von den Konten der Person abgehoben wurde, die es ausführt. Darüber hinaus gilt das Verbot nicht für den Transit mit Ausgangspunkt und Zielort im Ausland durch juristische Personen sowie für diplomatische Zwecke mit amtlicher Erlaubnis.

In der bisher geltenden Fassung war die Ausfuhr von Bargeldbeträgen untersagt, die 100.000 US-Dollar oder deren Äquivalent in Rubel nach dem aktuellen Umrechnungskurs überschreiten. 100.000 US-Dollar entsprachen je nach Tageswechselkurs etwa 7,5 bis 8,5 Millionen Rubel. Außerdem waren Aserbaidschan, Tadschikistan und Usbekistan von den Beschränkungen bisher nicht betroffen, der Erlass vom Dienstag bezieht sie erstmals in das Regime ein. 

Ebenfalls verboten beziehungsweise stark reglementiert ist die erlaubnisfreie Ausfuhr von raffiniertem Gold. Begründet werden die Beschränkungen mit Erfordernissen der nationalen Sicherheit und als Gegenmaßnahme zu US-Sanktionen und unfreundlichen Akten anderer Staaten.

Interfax zitiert die russischen Finanzaufsichtsbehörden (darunter das Finanzministerium und die Zentralbank), wonach die Intention in der Bekämpfung des illegalen Kapitalabflusses liegt. Da die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) einen einheitlichen Zollraum bilden, war es für Privatpersonen in der Vergangenheit einfacher, große Mengen an Bargeld mit minimaler physischer Kontrolle über die Grenzen zu transportieren. Regierungsvertreter wiesen auf weitverbreitete Missbräuche hin, bei denen Privatpersonen wiederholt dieselben Finanzunterlagen verwendeten, um die Ausfuhr mehrerer aufeinanderfolgender Bargeldsendungen zu rechtfertigen.

Für Ausfuhren in andere als die genannten Länder (wie auch für die Einfuhr) gelten ohnehin andere Regeln und Beschränkungen, die an Grenzkontrollpunkten der Außengrenzen effektiver kontrolliert werden können.

Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann Fehler enthalten. Bei Bedarf müssen die aktuell geltenden Regeln bei den zuständigen Ämtern und Behörden erfragt oder juristischer Rat eingeholt werden.

Mehr zum Thema – EU verspekuliert sich mit Russland-Sanktionen: Trump dreht Europa den Diesel-Hahn zu

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.