Österreich

Österreichischer Gesundheitsminister: Ärzte sollen bei Impfschäden haften

Anfang Juni beantwortete der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch die parlamentarische Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Mag. Gerald Hauser zur Haftung bei Impfschäden. Für Rauch liegt die Verantwortung dafür bei den Ärzten.
Österreichischer Gesundheitsminister: Ärzte sollen bei Impfschäden haftenQuelle: www.globallookpress.com © Markus Ulmer / IMAGO

Insgesamt bezieht der Grüne Gesundheitsminister aus Österreich, Johannes Rauch, auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10664/J des FPÖ-Abgeordneten Mag. Gerald Hauser Stellung zu 23 Fragen zum Thema "ärztliche Pflichten bei Corona-Impfungen".

In den Fragen geht es zum Beispiel darum, worin die ärztliche Aufklärungspflicht vor der Impfung im Detail besteht. Also ob die Ärzte dabei auch verpflichtet wären, über alternative Behandlungsmöglichkeiten zur Impfung aufzuklären. Dazu betont Johannes Rauch, dass die Funktion der Aufklärung vor allem darin bestehe, die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Person zu wahren. Er äußert sich wie folgt:

"Die Funktion der Aufklärung ist die Wahrung der Entscheidungsfreiheit der betroffenen Person. Dabei sollen der oder dem Aufzuklärenden jene Informationen gegeben werden, die sie oder er benötigt, um das Wesen, die Bedeutung und Tragweite einer medizinischen Maßnahme zu erfassen. Eine Information über Nutzen und Risiken soll daher in dem Ausmaß gegeben werden, in dem die betroffene Person Hilfe zur Entscheidungsfindung benötigt."

Hiermit bekennt sich Rauch zu der Auffassung: Die Ärzte müssten alles tun, damit die Person freiwillig und ohne Druck abwägen kann, ob sie sich nach Kenntnisnahme aller potenzieller Risiken und Nutzen impfen lassen möchte.

In der Frage 2 geht es um die Folgen, die es für einen Arzt hätte, falls dieser nicht objektiv und nicht ausreichend aufgeklärt hätte. Wenn dies dem Arzt nachgewiesen werden könnte, so Rauch, dann könnte der Arzt dafür haftbar gemacht werden:

"... lässt sich diese Frage nur dahingehend beantworten, dass eine mangelhafte Aufklärung, die nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, eine Verletzung der ärztlichen Berufspflichten darstellt. Das kann sowohl verwaltungs- und/oder disziplinarrechtlich geahndet werden, als auch haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen." 

Nachdem der österreichische Gesundheitsminister die Corona-Impfpflicht in Österreich gerade erst abgeschafft hat, geht es auch schon darum, wer für die ganzen daraus entstandenen Schäden zur Verantwortung gezogen werden soll. Für die österreichischen Impfärzte sieht es da aktuell nicht gut aus. 

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