Paris: Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe gegen Marine Le Pen
Damit wurde der Schuldspruch der ersten Instanz aus dem März 2025 gegen sie und weitere Parteimitglieder bestätigt.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 100.000 Euro sowie eine dreijährige Haftstrafe. Zwei Jahre davon wurden zur Bewährung ausgesetzt; das verbleibende Jahr muss sie unter elektronischer Überwachung mit einer Fußfessel verbüßen.
Zudem erhielt die RN-Politikerin eine 45-monatige Sperre für öffentliche Ämter, wovon 30 Monate auf Bewährung ausgesetzt sind. Eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 bleibt ihr damit rechtlich möglich.
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