Deutschland

Arbeitsminister Heil plant mehr Zuwanderung von "Fachkräften"

Arbeitsminister Heil hat in einem Interview für die Bild am Sonntag angekündigt, die Zuwanderung nach Deutschland zu forcieren. Er will eine "Chancenkarte" einführen, dank der einwanderungswillige Personen mit Berufsausbildung einwandern können, ohne einen Arbeitsplatz nachweisen zu müssen.
Arbeitsminister Heil plant mehr Zuwanderung von "Fachkräften"Quelle: www.globallookpress.com © Christophe Gateau / dpa

Das letzte Mal, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Schlagzeilen machte, war, als er sich zusammen mit Innenministerin Nancy Faeser (ebenfalls SPD) und dem ehemaligen Boxweltmeister und derzeitigen Oberbürgermeister der ukrainischen Hauptstadt Kiew sichtlich vergnügt und mit Hochprozentigem in der Hand auf dem Balkon der deutschen Botschaft ablichten ließ – mitten im Krieg. 

Nun sorgt er für neue Schlagzeilen: In der heutigen Ausgabe der Bild am Sonntag (BamS) ist ein Interview mit Heil abgedruckt, in dem dieser ein großangelegtes Programm ankündigt, mit dem er mehr Zuwanderer nach Deutschland holen will – Fachkräfte, wie er sagt. Angeblich würden allein dem Handwerk 250.000 Fachkräfte fehlen, 20.000 Ausbildungsplätze blieben pro Jahr unbesetzt.

Um dem entgegenzuwirken, kündigte Heil an: 

"Wir brauchen auch mehr Einwanderung. Dafür wird die Ampel im Herbst ein modernes Einwanderungsgesetz vorlegen."

Bisher konnten hoch qualifizierte Arbeitnehmer nach Deutschland einreisen und sich hier niederlassen, wenn sie bereits einen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage eines Arbeitgebers vorlegen konnten und die Bundesagentur für Arbeit bescheinigte, dass für die betreffende Stelle keine inländischen Interessenten vergleichbarer Qualifikation vermittelt werden können.

Mit der geplanten Novelle wird dies nun entbehrlich: Sie sieht die Einführung einer "Chancenkarte" mit einem "transparenten Punktesystem" vor. Mit dieser "Chancenkarte" sollen Menschen (Heil: "Menschen, die unser Land braucht") ohne weitere Nachweise, insbesondere ohne den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes, zuwandern und sich einfacher in Deutschland niederlassen können. Wer einen von Deutschland anerkannten Abschluss, egal ob Ausbildung oder Studium, vorweisen kann, erfüllt sofort die Bedingung für die "Chancenkarte". Eine an einen konkreten Arbeitsplatz gebundene Einstellungszusage sei dann, anders als bisher, keine Voraussetzung mehr für die Einreise. Dies begründet der Arbeitsminister damit, dass die Suche nach einem Job in Deutschland aus dem Ausland heraus "oft schwierig" sei. 

So beschreibt der Bundesarbeitsminister in der BamS das Funktionsprinzip des künftigen Systems: 

"Wir legen Jahr für Jahr, entsprechend unserem Bedarf, ein Kontingent fest, wie viele Menschen mit der Chancenkarte nach Deutschland kommen dürfen, um sich hier für eine bestimmte Zeit einen Job oder eine Ausbildung zu suchen. Für diese Zeit müssen sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern können."

Um die Karte zu erhalten, müssen drei von vier Kriterien erfüllt sein: ausländischer Abschluss, Berufserfahrung von drei Jahren, deutsche Sprachkenntnisse oder Voraufenthalt in Deutschland, Alter unter 35 Jahren. Das heißt, dass die Karte beispielsweise ein 30-Jähriger, der in seinem Heimatstaat einen Berufsabschluss hat und drei Jahre in dem Beruf gearbeitet hat, erhalten kann. Oder ein Sechzigjähriger, der drei Jahre Berufserfahrung hat und sich schon einmal in Deutschland aufgehalten hat.

Weitere Einzelheiten seines Plans hat der Minister bislang nicht offengelegt. Die Umsetzung ist noch in der laufenden Legislaturperiode geplant.

Mehr zum Thema - Erntehelfer aus Osteuropa: Knechte auf deutschen Feldern

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.