Deutschland

Die Kurierbranche leidet unter fortdauernden Niedriglöhnen

Der Online-Handel in Deutschland erreicht immer steilere Umsatzhöhen, wobei die Angestellten der wichtigen Zustellerbranche auf der Strecke bleiben. Die Kurierbranche hat seit mehr als zehn Jahren keine Lohnsteigerungen erfahren.
Die Kurierbranche leidet unter fortdauernden NiedriglöhnenQuelle: www.globallookpress.com © via www.imago-images.de

Der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Beschäftigten in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) lag im vergangenen Jahr bei 17,13 Euro ohne Sonderzahlungen. Die Paketzusteller verdienten damit im Jahr 2020 nicht mehr als im Jahr 2009, wie die Rheinische Post unter Berufung auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke berichtete.

Yahoo-Finanzen ergänzte, dass das durchschnittliche Monatsgehalt (ohne Sonderzahlungen) von Vollzeitbeschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen im Jahr 2020 mit 3013 Euro brutto um 561 Euro höher als in nicht-tarifgebundenen KEP-Unternehmen lag. Im Jahr 2009 habe die Differenz hingegen noch bei 330 Euro im Monat gelegen. 43 Prozent aller Beschäftigten der Post-, Kurier- und Expressdienste erhielten im Jahr 2018 einen Lohn von weniger als 11,05 Euro die Stunde brutto, erklärte das Ministerium demnach.

Dem Nachrichtenportal rp-online zufolge gab es "2020 gegenüber dem Jahr 2009 einen Nominallohnanstieg von nur 0,1 Prozent. Berücksichtigt man die Inflation in den zurückliegenden zwölf Jahren, bedeutete das für die Zusteller einen Kaufkraftverlust von knapp 13 Prozent."

Diese Umstände würden die belastende Situation mit sich bringen, dass die geringen Verdienste dazu führten, dass nicht wenige Zusteller ihr Einkommen durch ergänzende staatliche Hilfen aufstocken müssten. Von den insgesamt 430.000 Beschäftigten in der Branche seien im April 2021 knapp 23.000 oder 5,3 Prozent auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen gewesen, so das Arbeitsministerium. Es beruft sich dabei auf Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit, wie rp-online schreibt.

Pascal Meiser, der gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, kommentierte zu dieser Problematik auf der Online-Seite seiner Partei:

"In der Vorweihnachtszeit sind es die Briefträger und Paketzusteller, die täglich dafür sorgen sollen, dass unsere Weihnachtskarten und Pakete pünktlich bei ihren Empfängern ankommen. Ich finde es inakzeptabel, dass viele der Beschäftigten für diese harte Arbeit mit Niedriglöhnen abgespeist werden. Hinzu kommt eine wachsende Zahl von ausländischen Subunternehmen bei den Paketdienstleistern mit noch schlechteren Löhnen, die von diesen Statistiken noch nicht einmal erfasst sind."

Die Bundesregierung dürfe dieser Entwicklung nicht länger tatenlos zusehen und müsse "gegen die Schmutzkonkurrenz vorgehen, die die Löhne in dieser Branche immer mehr unter Druck setzt", so Meiser. Der gesetzliche Mindestlohn müsse daher auf mindestens 12 Euro pro Stunde angehoben und mit verstärkten Kontrollen auch tatsächlich durchgesetzt werden, so die Forderung des gewerkschaftspolitischen Sprechers der Linken.

Subunternehmerketten und Werkverträge gehörten – analog zur Fleischindustrie – verboten, so Meiser gegenüber der Rheinischen Post.

Mehr zum Thema - 2G bedroht Einzelhandel: Jeder Zweite erledigt Weihnachtseinkäufe im Internet

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.