Meinung

Deutsche Sendelizenz für französischen Staatssender – zweierlei Maß der Medienanstalten

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg verlängert Sendelizenz für französischen Staatssender. Die gleiche Anstalt hat RT den Betrieb untersagt. Das wirft ein Licht auf deren angebliche Unabhängigkeit. Der Vorgang macht deutlich: In Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen.
Deutsche Sendelizenz für französischen Staatssender – zweierlei Maß der MedienanstaltenQuelle: Gettyimages.ru © filo / DigitalVision Vectors

Von Gert Ewen Ungar

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat auf ihrer Webseite die Radiofrequenz 96,7 MHz ausgeschrieben. Im Prinzip kann sich jeder bewerben, man kann es aber auch sein lassen, denn ein kleiner Zusatz macht darauf aufmerksam, dass die Frequenz eigentlich schon vergeben ist. 

In der Ausschreibung heißt es: 

"Zusätzlich beabsichtigt der Medienrat, die sogenannte 'Alliierten-Klausel' nach § 33 Abs. 5 MStV BE-BB bei der Auswahlentscheidung anzuwenden. Diese besagt, dass im Hörfunk Übertragungskapazitäten für Regional- oder Stadtprogramme auch Veranstaltern zugewiesen werden können, deren Rundfunkprogramme sich auf die besonderen Beziehungen Berlins zu seinen ehemaligen Schutzmächten gründen und diese weiterentwickeln."

Auf der ausgeschriebenen Frequenz sendet seit 2012 Radio France Internationale. Das wird voraussichtlich auch so bleiben, denn die Ausschreibung ist pro forma. Die Sendelizenz von Radio France Internationale läuft aus, also musste die Frequenz formal neu ausgeschrieben werden. Dass die Frequenz nahtlos weiter von Radio France Internationale bespielt wird, ist mehr als nur wahrscheinlich. Aber was spricht schon dagegen, jetzt die Lizenz einfach weiterlaufen zu lassen?  Warum einen großen Aufriss machen? 

Im Prinzip spricht alles dagegen, denn dieser Vorgang bringt die ganze Verlogenheit der deutschen Medienpolitik zum Vorschein. Alle Argumente, die vor zwei Jahren laut Medienanstalt Berlin-Brandenburg gegen die Erteilung einer Sendelizenz für RT DE sprachen, werden hier nonchalant vom Tisch gewischt. Radio France ist ein Staatssender. In Deutschland bekommen aus historischen Gründen staatliche Medien keine Sendeerlaubnis. RT ist ein Sender, der sich überwiegend aus Mitteln des russischen Haushalts finanziert, das ist richtig. Aber Radio France eben auch. 

Allerdings gibt es im deutschen Medienrecht ebendiese eine Ausnahme, die Alliierten-Klausel. Den Sendern der Alliierten kann auch dann eine Genehmigung erteilt werden, wenn es sich um Staatssender handelt. Von dieser Ausnahmeregelung profitiert Radio France und RT eben nicht. Und genau das ist Willkür. 

Die Bundesregierung hat sich zudem hinter der Entscheidung der MABB versteckt, die angeblich unabhängig und rein auf Basis von Gesetzen und Verwaltungsregeln basiert. Die Politik würde keinen Einfluss nehmen, wurde beteuert. Diese Geschichte, die damals erzählt wurde, das wird nun offenbar, ist in keinerlei Hinsicht stimmig. Regeln die für Frankreich gelten, gelten für Russland nicht. So einfach ist das –, so verlogen ist man in Deutschland.

Mal abgesehen davon – diese Bemerkung sei erlaubt – dass das Konzept der Staatsferne nicht dazu geführt, hat, dass der deutsche Journalismus in Krisenzeiten eine kritische Distanz zur Regierung und zu Informationen der Regierung gezeigt hat. Deutschland ist ein Beispiel dafür, dass dieses System gescheitert ist und es für die Sicherstellung eines wirklich unabhängigen Journalismus mehr bedarf als die bloße institutionelle Regelung. 

Was soll man weiter zu der deutschen Willkür sagen? Die Pressefreiheit wurde von der EU-Kommission mit Einverständnis der EU-Länder ohnehin erfolgreich abgeschafft. RT und zahlreiche andere Sender sind in der EU verboten. Der Zugang zu ihren Internetpräsenzen wurde eingeschränkt. In Deutschland werden Gesetze verschärft, die unabhängige und freie Berichterstattung, die auch Fakten in den Blick nimmt, die nicht mit dem westlichen Narrativ korrespondieren, immer weiter eingeschränkt.

In Bezug auf die Regulierung von Medien haben sich die EU-Länder in ihrer Russophobie das Heft aus der Hand nehmen lassen, indem sie dem Verbot von RT durch Brüssel Folge leisten. Die Medienregulierung ist keine Aufgabe der EU. Nun wurde aber ein Präzedenzfall geschaffen. Man kann sich sicher sein, dass die EU auf dieses Instrument nicht wieder verzichten wird, sondern im Gegenteil künftig regelmäßig die Medien in den Nationalstaaten in ihrem Sinne neu ordnen wird. 

Wer aber glaubt, dass die Medien im Westen frei sind, in den Staaten, mit denen man sich in einem Systemkonflikt sieht, jedoch nicht, der macht sich nur noch lächerlich. All diese Vorgänge in Deutschland und der EU machen deutlich, dass die demokratischen Freiheiten schon längst nach Osten weitergewandert sind. 

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