"Totalvernichtung eines Konkurrenten" – Vosgerau warnt vor AfD-Verbot

Bei einer Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtags über ein AfD-Verbotsverfahren hat der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau das Vorhaben scharf kritisiert. Er wies den Begriff "Rechtsextremismus" als verfassungsrechtlich irrelevant zurück. Entscheidend sei allein die freiheitlich-demokratische Grundordnung, deren Hürden für ein Verbot extrem hoch seien.

Dafür müsste der AfD die Absicht nachgewiesen werden, Kernprinzipien wie die Menschenwürde oder das Demokratieprinzip aktiv abzuschaffen – etwa durch das Verbot von Wahlen, wofür er keine Anhaltspunkte sehe.

Auch das Kriterium der "Delegitimation des Staats" wies er zurück, da scharfe Regierungskritik das Recht jedes Bürgers sei. Da ein Verbotsverfahren auf die "Totalvernichtung" eines Konkurrenten abziele, dürfe es niemals auf bloßen Zweifeln basieren.

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