Ukrainer in Stuttgart wegen Agententätigkeit verurteilt

Drei Ukrainer standen in Stuttgart vor Gericht. Der Vorwurf: Agententätigkeit für Russland und die Planung eines Brandanschlags auf die ukrainische Post. Nun fällte das Stuttgarter Oberlandesgericht das Urteil: Der Prozess endete mit zwei Freisprüchen und einer Haftstrafe.

Medienberichten zufolge hat das Stuttgarter Oberlandesgericht heute Morgen einen jungen Ukrainer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verurteilte muss für ein Jahr und drei Monate in Haft. Das Gericht kam damit wie die Anklage zu dem Schluss, dass der ukrainische Staatsbürger im Auftrag einer fremden Macht Brandanschläge vorbereitet hatte. 

Zwei weitere Angeklagte – ebenfalls ukrainisch – sprach das Gericht jedoch von dem Vorwurf der Agententätigkeit frei.

Die drei Ukrainer waren im Mai 2025 in Köln, Konstanz und in der Schweiz festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte ihnen zur Last gelegt, an einem Sabotageplan beteiligt gewesen zu sein. Demnach hätten die Verhafteten geplant, Transportwege eines Paketdienstes anzugreifen.

Während die Anklage von einem geplanten Sabotageakt im Auftrag Russlands sprach, äußerte sich das Gericht bisher nicht zu den möglichen Auftraggebern der Anschlagsplanung (die Urteilsbegründung läuft derzeit noch). 

Der Generalbundesanwalt war hingegen von einem russischen Nachrichtendienst als Auftraggeber ausgegangen. Demnach sollen die drei Angeklagten im März 2025 über einen ukrainischen Postdienst mit GPS-Trackern versehene Pakete in die Ukraine versendet haben.

Das Ziel: Routen und Transportabläufe der ukrainischen Post auskundschaften. Als Mittelsmänner zwischen dem russischen Geheimdienst und den Ausführenden hätten Bürger der Stadt Mariupol gedient. In einem weiteren Schritt hätten die Beauftragten dann auch Brandsätze verschicken sollen. Alle drei Angeklagten hatten die Tat bestritten.

Mit seinem Urteil blieb das Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte für Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten plädiert. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Dieser Forderung kam das Gericht in zwei Fällen nun auch nach. Auffällig ist, dass die Haftstrafe des einzigen Verurteilten nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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