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CDU will Gesetz aus RAF-Zeiten wieder zurück

Mitte der 1970er Jahre sollte ein Gesetz zur "Befürwortung von Straftaten" dabei helfen, die RAF zu bekämpfen. Gebracht hat es nichts, es wurde 1981 wieder eingestampft. Nun will es die CDU im Rahmen des "Kampfes gegen Hetze" wieder aus der Mottenkiste holen.
CDU will Gesetz aus RAF-Zeiten wieder zurückQuelle: AFP

Im Jahr 1976 erließ die damalige Sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt ein Gesetz gegen das Umfeld der RAF: Den Paragraph 88a, Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten, und Paragraph 130a, Anleitung zu Straftaten. Beide Gesetze waren schon damals hochumstritten. Nur die Militärjunta in Griechenland hatte 1969 Ähnliches zu Wege gebracht. Vergleichbar war auch ein spanisches Ausnahmegesetz unter dem Diktator Franco von 1975.

Kurz vor dem Ende der sozialliberalen Koalition wurden die beiden Paragraphen im Jahr 1981 wieder gestrichen. Begründung: Sie seien überflüssig. Doch Innenpolitiker der Union möchten sie nun wieder zurück. Sie schlugen eine Gesetzesänderung vor, um "Hetzer im Netz in die Schranken zu weisen."

"Die beeinflussende Rolle, die aggressive Posts im Internet bei politisch motivierten Straftaten spielen, wird immer offensichtlicher", heißt es in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den der CDU-Abgeordnete Alexander Throm bereits im Oktober verfasst hatte. Das Schreiben wurde auch von Fraktionsvize Thorsten Frei sowie den Innenpolitikern Mathias Middelberg, Armin Schuster und Michael Brand unterzeichnet.

Deshalb sei es wichtig, "deutliche Signale an die aktiven Hetzer" zu senden, schreibt Throm in seinem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Er begründet diese Forderung unter anderem mit Erkenntnissen aus dem Mordfall Walter Lübcke. Der Kasseler Regierungspräsident war im Juni erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus.

Als weiteres Beispiel nannte Throm einen Aufkleber mit dem Gesicht des Hitler-Attentäters Claus Schenk Graf von Stauffenberg und dem Slogan "Merkel länger an der Macht als Hitler ... und kein Stauffenberg in Sicht".

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) stellte sich hinter die Forderung der Bundestagsabgeordneten. Er sagte:

Wahr ist leider: Aus unseligen Worten können unheilvolle Taten werden. Deshalb ist diese Initiative absolut richtig.

Eine Antwort des Innenministeriums auf den Vorstoß der Unionspolitiker steht noch aus.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte im Sommer 2018 ausgeführt, ein entsprechender Vorschlag sei 1989 mit der Begründung abgelehnt worden, die 1981 aufgehobene Regelung habe kaum zu Verurteilungen geführt. In dem Schreiben an Seehofer heißt es allerdings, die Situation habe sich gegenüber damals aufgrund der Möglichkeiten der Verbreitung im Internet grundlegend geändert.

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