Nun hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ernst gemacht. Die ersten Syrer erhielten nach einer Meldung der Bild ein Schreiben, mit dem ihr Schutzstatus aufgehoben wird. Vorerst sollen diese Schreiben nur an Syrer gegangen sein, die polizeilich aufgefallen oder ausgereist und wieder zurückgekehrt sind.
In dem Schreiben werden drei rechtliche Feststellungen gemacht: "Die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wird entzogen", "der Status subsidiären Schutzes wird nicht zuerkannt", und "Abschiebungsverbote nach dem Aufenthaltsgesetz liegen nicht vor".
Nach diesem Schreiben ist erst einmal die örtliche Ausländerbehörde zuständig. Sie muss den Fall prüfen, feststellen, ob eine Ausreisepflicht besteht, und dann eventuell eine formelle Abschiebungsandrohung erlassen. Dabei spielt eine Rolle, ob es andere Aufenthaltstitel gibt, ob jemand seinen Lebensunterhalt selbständig sichert oder ob es beispielsweise in Deutschland lebende Kinder gibt. Grundsätzlich erzeugt jeder einzelne Verwaltungsakt, auch das Schreiben über die Aberkennung des Schutzstatus selbst, eine neue Möglichkeit zu Widerspruch und Klage. Angesichts der großzügigen Rechtsbetreuung für Flüchtlinge dürfte es auch zu einer entsprechenden Menge von Verfahren kommen.
Insgesamt leben noch fast 670.000 Syrer mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Theoretisch bestünde die Möglichkeit einer Aufhebung seit Ende 2024, da der Schutzstatus mit dem Bürgerkrieg in Syrien begründet wurde. Im vergangenen März hatte Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich eines Besuchs des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa das Ziel verkündet: "In den nächsten drei Jahren sollen 80 Prozent der Syrer in ihre Heimat zurückkehren." Im kommenden Bundeshaushalt wurde der Posten für die Unterstützung einer freiwilligen Rückkehr schon einmal verdreifacht; pro Person sollen nun bis zu 7.000 Euro ausgehändigt werden; insgesamt stehen dafür 125 Millionen Euro zur Verfügung.
Schon im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, syrische Flüchtlinge abzuschieben und dabei mit Straftätern und Gefährdern zu beginnen. "Beginnen sollte die Widerrufsprüfung bei allein reisenden jungen Männern, die Sozialhilfe beziehen, die also nicht arbeiten und dem Staat auf der Tasche liegen", hatte dazu vor einiger Zeit der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Alexander Throm gesagt. Im Mai hatten 415.000 Syrer Grundsicherung bezogen.
Fällt der Schutzstatus weg, entfällt auch der Anspruch auf Grundsicherung. Aber der auf Mindestversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bleibt bestehen. Eine weitere Absenkung findet statt, wenn die Ausreisepflicht vollstreckbar ist. Dann gibt es nur noch Sachleistungen.
Allerdings haben Widersprüche und Klagen – anders als beispielsweise bei der Grundsicherung – im Aufenthaltsrecht aufschiebende Wirkung. Solange also ein Widerspruch noch nicht beschieden bzw. über die Klage noch nicht entschieden ist, bleibt der Anspruch so, als wäre der Schutzstatus noch gültig. Aktuell dauert es im bundesweiten Schnitt 15,3 Monate von der Einreichung einer Asylklage bis zum Urteil. Das kann sich allerdings, sollten die Aberkennungen umfassend stattfinden, sehr schnell ändern. Mitte August waren insgesamt 196.315 Asylklagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig; man kann sich also vorstellen, welche Wirkung 415.000 Aberkennungen haben können, da in etwa 40 Prozent der Fälle mit einer Klage zu rechnen ist – das entspräche einer Verdopplung des aktuellen Volumens und damit auch einer deutlich längeren Bearbeitungszeit.
In der letzten, zum Thema durchgeführten Umfrage im April sprachen sich 61 Prozent der Deutschen für eine Rückkehr der syrischen Flüchtlinge aus. Nur 24 Prozent lehnten sie ab. Allerdings halten 78 Prozent eine Rückkehr binnen drei Jahren, wie sie Merz damals angekündigt hatte, für unrealistisch.
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