Deutschland

Wahlrechtsreform – Abgeordnetenzahl soll begrenzt werden

Mit einer Reform des Wahlrechts soll die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 festgeschrieben werden. Wegfallen sollen Ausgleich- und Überhangmandate. Auch nach der Reform bleibt das deutsche Parlament eines der größten der Welt.
Wahlrechtsreform – Abgeordnetenzahl soll begrenzt werdenQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Christian Spicker

Deutschland leistet sich eines der größten Parlamente der Welt. Mit 736 Abgeordneten liegt es im Ranking direkt hinter dem chinesischen Nationalen Volkskongress auf Platz zwei. Jetzt plant die Bundesregierung eine Wahlrechtsreform und die Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 630, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) erfuhr. Ursprünglich geplant war eine Begrenzung auf 598 Bundestagssitze. In einem Änderungsantrag, der der dpa vorliegt, wird die Zahl nun auf 630 festgelegt. Die Zahl der Wahlkreise soll mit 299 unverändert bleiben. Verabschiedet werden soll die Reform noch in dieser Woche. 

Wegfallen sollen künftig Überhangs- und Ausgleichsmandate, die für die Zunahme an Sitzen im Bundestag verantwortlich sind. Gewinnt eine Partei über Direktmandate mehr Sitze als ihr durch die Zweitstimmenzahl eigentlich zustehen würden, erhält sie dafür Überhangmandate. Im Gegenzug erhalten die anderen Parteien wiederum Ausgleichsmandate. Durch diese Regelung wurde der Bundestag zuletzt immer größer. Einige dieser Festlegungen sollen nun wegfallen. 

Entfallen soll auch die Regelung, nach der eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, aber mindestens drei Direktmandate erzielt, dennoch in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen kann. Von dieser Regelung profitierte bei der letzten Bundestagswahl die Partei Die Linke, die zwar mit 4,9 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, aber drei Direktmandate für sich gewinnen konnte. Die Linksfraktion wäre mit der Neuregelung im Bundestag nicht vertreten.  

Auch nach der Reform zählt der Bundestag noch immer zu den größten Parlamenten der Welt. Zum Vergleich: Die russische Staatsduma hat 450 Abgeordnete. Der eingangs erwähnte Nationale Volkskongress ist zwar mit fast 3.000 Abgeordneten deutlich größer als das deutsche Parlament, es repräsentiert jedoch mehr als 1,4 Milliarden Menschen. Damit leistet sich die Bundesrepublik auch nach der Reform ein überproportional großes Parlament. 

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