Europa

Gericht weist Eilantrag zurück – "RT DE darf vorerst nicht weitersenden"

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte dem Fernsehsender "RT DE" Anfang Februar die Ausstrahlung des Programms in Deutschland untersagt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies nun einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH dagegen zurück. Zur Klage selbst ist noch nicht entschieden worden.
Gericht weist Eilantrag zurück – "RT DE darf vorerst nicht weitersenden"© Fernando Gutierrez-Juarez / picture alliance via Getty Images

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte Anfang Februar den Sendebetrieb von RT DE untersagt. Die RT DE Productions GmbH unternahm gegen diese Entscheidung rechtliche Schritte. Sie reichte eine Klage gegen die MABB beim Verwaltungsgericht Berlin ein und stellte einen Eilantrag. Der wurde nun zurückgewiesen. Das Gericht teilte am Freitag mit:

"Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf das Programm RT DE vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden."

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte ein Sendeverbot verhängt, "unter Berufung darauf, dass die Antragstellerin nicht über die erforderliche Zulassung verfüge. Diese Entscheidung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar", heißt es weiter in der Mitteilung des Gerichts. "Die 27.Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Eilantrag der Antragstellerin zurückgewiesen." Dagegen könne laut Gericht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Der Bescheid sei "bei summarischer Prüfung aller Voraussicht nach rechtmäßig", so das Gericht. Weiter heißt es, nach dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) bedürften private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen einer Zulassung, an der es dem Sender fehle. Die Antragstellerin sei auch die Rundfunkveranstalterin, weil sie das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete.

Sie könne sich nicht darauf berufen, reine Produktionsdienstleisterin zu sein, so das Gericht weiter. "Entscheidend für die Eigenschaft als Veranstalterin sei der Umstand, dass sie die Letztverantwortung für das Programm übernehme und dieses tatsächlich verbreite", heißt in der Mitteilung.

Die RT DE Productions GmbH teilt hinsichtlich der Entscheidung mit:

"Wir sind enttäuscht, dass das Verwaltungsgericht Berlin bei dieser einstweiligen Verfügung offenbar die Realität außer Acht gelassen und die fiktive Sichtweise der MABB bevorzugt hat. RT DE Productions GmbH war NIEMALS für die Organisation oder den Sendebetrieb von RT DE verantwortlich, was in unseren Schriftsätzen ganz klar zum Ausdruck gebracht wurde."

Auch wenn das Gericht bei seiner Entscheidung über die Fakten hinweggesehen haben möge, könne selbst ein zufälliger Beobachter feststellen, "dass wir keine sendefähigen Studios in Berlin, Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben", so die RT DE Productions GmbH weiter.

"Hinzu kommt, dass RT DE Productions GmbH seit Anfang März dem Sender RT DE keine Videoinhalte mehr zur Ausstrahlung zur Verfügung stellt."

RT DE Productions GmbH halte die Maßnahmen gegen das Unternehmen in Deutschland für rechtlich unbegründet und realitätsfern und werde sie weiterhin in jeder Hinsicht anfechten, teilte das Unternehmen weiter mit.

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